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Pflege durch zugelassene Pflegedienste

Sobald die Pflegebedürftigkeit zunimmt, beispielsweise wenn die Person ihre Grund- und Körperpflege nicht mehr selbst verrichten kann, sodass diese Tätigkeit allmählich von anderen übernommen werden muss, ist es sinnvoll, einen ambulanten Pflegedienst zu beauftragen. Dies führt in der Regel schon zu einer deutlichen Entlastung der Familien und ermöglicht, dass die pflegebedürftige Person auch bei einer eintretenden und bestehenden Grund- und Körperpflege auch dann noch in ihrer Häuslichkeit verbleiben kann, wenn die Angehörigen dieser Herausforderung nicht mehr alleine gerecht werden.

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