Schnelltest

1. Anmeldeverfahren

Durch Direktanruf, Terminvergabe im Internet oder Spontantermin mit eventueller Wartezeit.

2. Eingang

Für Wartende vor dem Eingang in die Teststelle ist die Einhaltung der Abstandsregel von mindestens 1,5 m erforderlich. NUR symptomfreie Personen. Nach Eintritte die AHA+L Regeln gelten streng.

3. Rezeption

Zu testende Personen müssen sich mit gültigen Ausweisdokumenten (z.B. Personalausweis oder Reisepass) ausweisen und ihre erforderlichen persönlichen Daten in vorbereitete Formulare eintragen. Zu testende Personen erklären sich schriftlich darüber informiert, dass eine Meldepflicht an das zuständige Gesundheitsamt im Falle einer positiven Testung durch das Testzentrum besteht.

4. Warten auf Testung

Nur begrenzte Anzahl von Personen, maximal 2 gleichzeitig im Wartebereich, um AHA-L Regeln eingehalten zu können.

5. Schnelltestung

Nach dem Abruf aus dem Wartebereich betritt die zu testende Person den Testbereich. Direkt vor Beginn des Abstriches nimmt die zu testende Person den eigenen Mund-Nasenschutz ab. Jetzt erfolgt der Abstrich nasal und/oder oral und der weitere Umgang damit zur Auswertung des Tests gemäß der Herstellervorgaben des Test-Sets. Der Mund-Nasenschutz wird von der zu testenden Person sofort anschließend wieder aufgesetzt, während die probenehmende Person den Probenträger des Abstrichs sichert.

6. Warten auf Testergebnis

Die Auswertung des Antigen-Schnelltestes dauert ca. 15-20 Minuten. Für den Fall, dass das Testergebnis persönlich bekannt gegeben und nicht elektronisch (z.B. via E-Mail) übertragen wird, stehen ein anderer Warteraum nach erfolgtem Schnelltest zur Verfügung, in dem Wartende wieder alle Hygiene- und Infektionsschutzregeln einhalten müssen.

7. Übergabe

Testergebnis Die Übergabe des Testergebnisses vor Ort erfolgt durch Mitarbeitende des Schnelltestzentrums an die jeweilige getestete Person individuell, persönlich und mit einem schriftlichen Testbericht. Im Falle einer Positivtestung mit einem Antigen-Schnelltest wird über den weiteren notwendigen Handlungsablauf informiert. Gemäß § 6 IfSG besteht eine Meldepflicht als Krankheitsverdacht an das zuständige Gesundheitsamt durch das Testzentrum. Die positiv getestete Person selbst muss sich unverzüglich in häusliche Quarantäne begeben, bis das zuständige Gesundheitsamt sich bei ihr meldet und über weitere Maßnahmen informiert. Möglicherweise kann das bis zum nächsten Werktagdauern. Ein PCR-Test wird ebenfalls erforderlich, wird empfohlen mit dem Hausarzt in Verbindung zu treten.

8. Ausgang

Getestete Personen verlassen hier das Testzentrum. Angehörige warten außerhalb der Teststelle auf die getesteten Personen.